Arbeitsräume jeglicher Art, Büroräume, Werkshallen und sogar Labors sind voll mit Dingen, die man ebenso im Alltag Zuhause gebrauchen kann. Die Ausstattung und Materialien verführen scheinbar einige Menschen, lange Finger zu machen. Pro Jahr werden Betriebe und Unternehmen aller Art durch Diebstahl aus den eigenen Reihen finanziell geschädigt, und das nicht zu knapp. Sind es bei dem einen „nur“ Toilettenpapierrollen, weil man nach Feierabend nicht mehr einkaufen gehen konnte, oder bei dem anderen der schöne Kugelschreiber, von denen es im Betrieb mehr als genug gibt, die Palette der gestohlenen Dinge ist lang und erstaunlich vielfältig? Gestohlen werden am häufigsten Geldbörsen, Kredit- und Bankkarten, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien, wie etwas Papier und Ähnliches, aber auch Handys und Computer. In Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Labors werden meistens Medikamenten Diebstähle verzeichnet.
Aufgrund vermehrter Diebstahlvorfälle in zahlreichen Unternehmen deutschlandweit, stellt sich nun die Frage: Wann handelt es sich um Diebstahl, und wann um eine Bagatelle? Kann man wegen eines Bleistiftes, den man aus dem Unternehmen mitgenommen hat, tatsächlich fristlos gekündigt werden, oder bedarf es dafür einen ganzen Karton Bleistifte? Die Aufklärung ist nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern vor allem auch für den Arbeitgeber interessant, denn dieser ist schließlich der Leidtragende.
Die Folgen von Diebstahl am Arbeitsplatz
Neben dem finanziellen Schaden, der einem Unternehmen durch Diebstahl am Arbeitsplatz zugefügt wird, leidet aber vor allem das Betriebsklima darunter. Das Misstrauen untereinander wird immer größer und führt zu Spekulationen. Unter Umständen wird sogar fälschlicherweise jemand verdächtigt, der es gar nicht war.
Es sollte Arbeitnehmern bewusst sein und werden, dass selbst der geringste Diebstahl schon von Büromaterial, wie der besagte Kugelschreiber, eine fristlose Kündigung ohne vorausgehende Abmahnung nach sich ziehen kann. Es ist und bleibt nun einmal Diebstahl, kein Kavaliersdelikt.
Wann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen Diebstahl am Arbeitsplatz tun?
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann Vorsichtsmaßnahmen treffen, um den Langfingern es so schwer wie möglich zu machen: Wertgegenstände sollten auf keinen Fall offen herumliegen, entweder sollten diese gut verschlossen oder direkt am Körper getragen werden. Geldbörsen sollten unbedingt aus offen hängenden Jacken oder Mänteln herausgenommen werden, wenn die Garderobe für jeden zugänglich ist. Wenn möglich, sollte man nicht unnötig viel Bargeld oder Wertgegenstände mit zur Arbeit nehmen. Das Büro sollte bei Abwesenheit verschlossen werden, wenn möglich. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Belegschaft für das Verhalten von fremden Besuchern sensibilisiert wird.
Arbeitnehmer sollten niemals einfach Büromaterial jeglicher Art ohne Zustimmung des Arbeitgebers mitnehmen. Betriebseigene Gegenstände, wie zum Beispiel Computer, Werkzeuge oder Ersatzteile etc. sollten möglichst gekennzeichnet werden. Schlüssel für Arbeitsräume sollte man so sicher wie möglich aufbewahren, sprich nicht im Auto liegen lassen.
Als Arbeitgeber empfiehlt es sich, die technischen Möglichkeiten einer Zutrittskontrolle zu nutzen. Das heißt, dass betriebsfremde Personen nicht einfach das Betriebsgelände ohne Kontrolle und gleichermaßen ohne Überwachung betreten können. Hier sind Pförtner oder auch eine Anmeldung unter anderem eine gute Option. Ebenso hat sich Tragen von Firmenausweisen, der der Unterscheidung und Zuordnung der jeweiligen Personen dient, bewährt. Experten weisen zudem darauf hin, dass Diebstähle sofort bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden sollten, um weitere Fälle zu verhindern oder auch, um den oder die Täter abzuschrecken. Wenn sich Diebstähle vermehren und nicht ohne Weiteres aufgeklärt werden können, ist eine Detektei, wie zum Beispiel die LB Detektive GmbH, die richtige Anlaufstelle.
LB Detektive GmbH – der Profi für Diebstähle am Arbeitsplatz
Die Vorgehensweise der Ermittler von der LB Detektei hängt natürlich vom jeweiligen Sachverhalt ab. Aber grundsätzlich gelingt es den Detektiven, in Unternehmen den oder die Diebstahltäter zu entlarven, und mit stichhaltigen Beweisen zu überführen. Durch die langjährigen Berufserfahrungen der LB Detektei Stuttgart weist diese darauf hin, dass es leider in den meisten Fällen nicht ausreicht, „nur“ den Zeigefinger zu heben, und somit den Täter zu verwarnen. Nur mit schwerwiegenden Konsequenzen hat der Arbeitgeber die Gelegenheit, wieder Ruhe und eine vertrauenswürdige Basis in die Belegschaft zu bringen. Außerdem ist der leichte Umgang mit derartigen Fällen weitestgehend eine Einladung für denselben Täter oder andere potenzielle Diebe, sich weiterhin an dem Betriebseigentum zu bedienen.
Bei Bedarf lassen sich die Mitarbeiter der LB Detektei gerne in Unternehmen einschleusen, um die Diebstähle aufzuklären. Unauffällig und mit aller notwendigen Diskretion gehen die Ermittler der LB Detektei beim Diebstahl am Arbeitsplatz vor, um das Unternehmen vor weiteren finanziellen Schäden und Unruhen zu bewahren.
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