Kosten für Ermittlungen durch die LB Detektei Stuttgart

Natürlich lassen sich die Kosten für eine Ermittlung nicht pauschalieren. Die LB Detektei muss sich zunächst einen Eindruck von Ihrem speziellen Fall verschaffen, um klare Aussagen zur Kostenentwicklung machen zu können. Schließlich ergeben sich die Kosten im Einzelfall aus dem Umfang und dem Aufwand der notwendigen Observationen und Ermittlungen durch die Detektive Stuttgart. Sie erhalten von der LB Detektei daher immer ein individuelles, kostentransparentes Angebot, welches auf die für Ihren Fall notwendigen Lösungen sowie Ihre persönlichen Zielsetzungen abgestimmt wird. Bei der LB Detektei zahlen Sie grundsätzlich nur für die Leistungen, die für Ihren speziellen Fall angemessen und notwendig sind.

Für den von Ihnen erteilten Auftrag ergeben sich die endgültigen Kosten im Wesentlichen aus Ihren individuellen Anforderungen an die Ermittlungsarbeiten der Detektive Stuttgart. Der Preisrahmen, in dem sich Ihr spezieller Auftrag bewegen wird, kann die LB Detektei Ihnen exakt nennen, wenn Ihre Wünsche konkret formuliert wurden. Über die zu erwartende Kostenentwicklung in Ihrem Fall geben die Detektive für Stuttgart* Ihnen in der Beratung gerne genauere Informationen.

Detektei Rechnungen und ihre Erstattungsfähigkeit

Die Kosten für die Arbeit der Detektive am operativen Einsatzort Stuttgart* sind in vielen Fällen erstattungsfähig. Ob und in welcher Höhe Sie Rechnungen der LB Detektei für Stuttgart geltend machen können, hängt von der gerichtlichen Entscheidung über Ihren Erstattungsanspruch ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie an die LB Detektei für Stuttgart* gezahlte Honorare aber auch außergerichtlich geltend machen. Ob Sie eine Rechnung der LB Detektei für Stuttgart* als Privatperson oder als Unternehmen erhalten, spielt dabei keine Rolle.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenerstattung der Rechnungen der LB Detektei Stuttgart erfüllt sein:

  1. Für die Aufklärung des Falles müssen die Ermittlungsergebnisse der LB Detektei für Stuttgart* notwendig sein.
  2. Im Prozess muss sich für den Auftraggeber ein Vorteil ergeben.
  3. Die erforderlichen Beweise dürfen nicht auf anderem oder einfacherem Weg beschaffbar gewesen sein.
  4. Der Dienstvertrag, Rechnungen und Einsatzberichte der LB Detektei am Einsatzort Stuttgart* müssen vorgelegt werden.
  5. Es muss eine Verhältnismäßigkeit der Kosten vorliegen.
  6. Bei Auftragserteilung muss ein konkreter Verdacht bestanden haben.

Kostenerstattung – Rechtskräftige Urteile

Detektivkosten sind Gemäß Az. 8K3370/88 des AG Hessen auch privat absetzbar, solange ein konkretes Verdachtsmoment vorliegt.

Detektivkosten sind gemäß dem Urteil 11 W 1592/93 vom 18.06.1993 des OLG München erstattungsfähig, sofern im Einzelfall die Ermittlungsergebnisse notwendig und nicht auf anderem Weg erlangbar sind. Durch die Vorlage spezifischer Rechnungen und Ermittlungsberichte muss die Notwendigkeit glaubhaft gemacht werden. Zudem müssen die Beweise für den Auftraggeber einen Vorteil im Prozess sichern.

Arbeitgeber dürfen gemäß den Urteilen Az. 8 AZR 5/97 des BAG und Az. 5 Sa 540/99 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz krankgeschriebene Mitarbeiter von Detektiven überwachen lassen, wenn ein berechtigter Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug besteht. Die Rechnung der Detektei können dem Mitarbeiter angelastet werden.

In Unterhaltsprozessen können Detektivkosten geltend gemacht werden, sofern es sich um zweckgebundene, notwendige Aufwendungen zur Rechtsverteidigung handelt. So das OLG Schleswig hat mit Urteil 15 WF 218/91 vom 10.02.92.

Grundsätzliche Kosten der LB Detektei Stuttgart (Stand 01/2021)

Mit unseren Mandanten wird zwischen der LB Detektei für Stuttgart* ein Dienstvertrag gemäß § 611 ff BGB. Aus diesem Dienstvertrag geht die von den Detektiven für Stuttgart* zu erbringende Dienstleistung hervor. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter der LB Detektei werden unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen abgerechnet. Dem Mandanten entstehen für An- und Abreise sowie Wochenend- und Nachtarbeit keine zusätzlichen Kosten neben den fairen Stundensätzen.

Ein Auftrag – mehrere Detektive in Stuttgart im Einsatz

Bei Observationen von beweglichen Zielen ist es ratsam, mehr als einen der Detektive einzusetzen. Die Erfahrungen der LB Detektei für Stuttgart zeigen, dass die Observation einer Zielperson sicherer und effektiver erfolgen kann, wenn mindestens zwei Detektive im Einsatzgebiet Stuttgart daran beteiligt sind. Z. B. kann es sinnvoll sein mit mehreren Fahrzeugen unterwegs zu sein, um eine Enttarnung zu verhindern. Nur die tatsächlich in der Praxis aufgewandten Stunden der Detektive für Stuttgart* erscheinen später in der Abrechnung.

Stundensätze der LB Detektei für die Region Stuttgart

Je nach Umfang und Einsatzdauer der Ermittlungsarbeiten liegt der Stundensatz der Detektive für die Region Stuttgart ab 75,00 € inkl. MwSt.                                    Um Diskretion zu gewährleisten, kann bei Bedarf eine neutrale Rechnung ausgestellt werden.

Erstaufträge und die Rechnungsmodalitäten

Neukunden, die die LB Detektei erstmals beauftragen, müssen eine bonitätsabhängige Anzahlung von 25 bis 50 % des Rechnungsbetrages leisten. Die Zahlung kann per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express, Tele Cash), per Barzahlung oder Überweisung erfolgen.

Kostenfreie Erstberatung bei der LB Detektei in der Region Stuttgart

Die LB Detektei Stuttgart gibt Ihnen die Möglichkeit, eine erste Beratung über die kostenfreie Service-Hotline oder ein unverbindliches, persönliches Gespräch im Büro der LB Detektei in Esslingen am Neckar oder in Stuttgart in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 193 StGB müssen Sie einzig ein berechtigtes Interesse glaubhaft versichern.

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Telefon 0800 – 333 98 99

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